ORDENSTATUT - SATZUNG

 

Struktur und Funktion.

Das Statut regelt die Rechte und Beziehungen derjenigen, die für den Sankt Stanislaus Orden im Sinne der Aufgabe dieser Einrichtung zusammenwirken. Der Zivil Orden des Sankt  Stanislausorden Deutschland ist eine internationale, nicht-politische, ökumenische bzw. konfessions-ungebundene und unabhängige, nicht auf Gewinn ausgerichtete nichtstaatliche Organisation (NGO) entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Konvention über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen.

Traditionell ist er als christlicher Ritterorden organisiert. Er ist gleichermaßen ein Zivil  Orden der Barmherzigkeit und ein hospitalischer Orden, gewidmet der Sorge und Unterstützung der Armen und Krank.

Der Ritterorden des Hl. Stanislaus soll eine Auszeichnung für solche Persönlichkeiten sein, die sich um Ehren und Ansehen des Hl. Stanislausorden verdient gemacht haben. Er ist vor allem, aber nicht ausschließlich, für Ordensmitglieder vorgesehen. Diese Auszeichnung wird unabhängig von der Religionszugehörigkeit verliehen.

Wer mit dem Orden des Hl. Stanislausorden ausgezeichnet ist, wird  Mitglied des Sankt Stanislausorden. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und, der Zweck der Gesellschaft Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer. Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt

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